Die Bundesregierung will auch im Gebäudesektor den Klimaschutz verstärken. Ab dem 1. Januar 2024 sollen neue Heizungen mit einem Anteil von 65 Prozent erneuerbare Energien betrieben werden. Das geht aus einem aktuellen Gesetzentwurf hervor. Der Einbau von Heizungsanlagen, die ausschließlich mit Erdgas- und Öl betrieben werden, soll demnach nicht mehr erlaubt sein. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) befürchtet eine ungewollte Vollbremsung beim Klimaschutz für Bestandsgebäude und sieht erheblichen Verbesserungsbedarf im Gesetzentwurf.
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Aufgepasst: „Zu-Verschenken-Kiste“ könnte teuer werden
Eigentlich sind sie nur gut gemeint: Die „Zu-Verschenken-Kisten“ mit ausrangierten Büchern, alter Kleidung oder Küchenutensilien stehen an vielen Häusern. Es können für sie aber bis zu 5.000 Euro Bußgeld anfallen.
(Ab-)Wasserwirtschaft hilft der Ukraine
Die Infrastruktur in der Ukraine, etwa für die Wasserver- und Abwasserentsorgung, ist durch die Kriegshandlungen schwer geschädigt. Koordiniert vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) haben deshalb mehrere Verbände der deutschen Wasserwirtschaft zu Sach- und Geldspenden aufgerufen.
Osterpaket der Bundesregierung
Mit dem sogenannten „Osterpaket“ sollen zahlreiche energiepolitische Inhalte des Koalitionsvertrags der Ampel umgesetzt werden – und gleichzeitig die Unabhängigkeit von russischen Energieträgern forciert werden. Aus Sicht der Stadtwerke und kommunalen Energieversorger zeigt sich ein gemischtes Bild: Das Oster-Paket enthält Licht und Schatten gleichermaßen.
EEG-Novelle: VKU zum Referentenentwurf
Momentan befindet sich der Entwurf der EEG-Novelle in der Ressortabstimmung. Zum bekanntgewordenen Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums gibt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing folgende erste Einschätzung ab:
Zeit für ein kommunales Konjunkturprogramm
Krisen zeigen schonungslos, was wirklich zählt und auf wen wir uns verlassen können. Daseinsvorsorge ist eine beruhigende Konstante in Zeiten der Verunsicherung. Was vielleicht verstaubt klingt, ist ein harter Standortfaktor für die Wirtschaft und schafft Lebensqualität für uns alle.
Anhörung zur Reform des Eneuerbare-Energien-Gesetzes
Wer Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Sonne und Wind erzeugt, kann diesen bisher zu einem festen, staatlich festgelegten Preis an die Netzbetreiber liefern. Die Differenz zum Marktpreis wird aus der EEG-Umlage beglichen. Die EEG-Novelle 2012 schuf zudem die Möglichkeit, Ökostrom am Strommarkt zu Marktpreisen zu verkaufen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert diese Direktvermarktung mit einer Marktprämie. Mittlerweile wird laut Aussage von mehreren Sachverständigen rund die Hälfte des Ökostroms direkt vermarktet.