Der Deutsche Bundestag berät am heutigen Freitag in erster Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (WaLG). Dazu erklären die Abgeordneten Christian Haase MdB, Bundesvorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU (KPV) und Dr. André Berghegger, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:
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Osterpaket der Bundesregierung
Mit dem sogenannten „Osterpaket“ sollen zahlreiche energiepolitische Inhalte des Koalitionsvertrags der Ampel umgesetzt werden – und gleichzeitig die Unabhängigkeit von russischen Energieträgern forciert werden. Aus Sicht der Stadtwerke und kommunalen Energieversorger zeigt sich ein gemischtes Bild: Das Oster-Paket enthält Licht und Schatten gleichermaßen.
Sonnige Aussichten für Standortgemeinden
Bis vor kurzem war es rechtlich kaum möglich, dass Kommunen unmittelbar von einem Solarpark profitieren. Das hat sich mit dem § 6 im EEG 2021 zum Glück geändert. Kommunen können nun rechtssicher mit bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde am Betrieb eines Solarparks beteiligt werden.
Energiepreise dürfen nicht zur sozialen Frage werden
Schleswig-Holstein gilt als Vorreiter in Sachen Energiewende. Wir haben mit Ministerpräsident Daniel Günther über die Energiepreiskrise gesprochen und wie sich das Land mit grünem Wasserstoff zukunftssicher aufstellen will.
Energie: Gesplittete Tarife sind Gebot der Fairness
Die Energiepreisspirale schraubt sich immer weiter nach oben. Auch Stadtwerke und kommunale Energieversorger stehen in der Kritik. Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) erklärt, was zum Preisanstieg führt und warum Verbraucherzentralen auf dem Holzweg sind.
Ausgezeichnet
Bei der Fachtagung Kommunales Energiemanagement Sachsen wurden vier Kommunen für ihr Energiemanagement ausgezeichnet.
Kommunale Wärmewende voranbringen
Das Klimaschutzpaket des Bundes hat umfangreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, die Potenziale der kommunalen Ebene indessen weitgehend ausgespart. Dabei bieten sich insbesondere zur Realisierung der Wärmewende große Chancen, um die schleppende Gebäudesanierung zu kompensieren. Seit dem 24.10.2020 verpflichtet das baden-württembergische Klimaschutzgesetz Städte ab 20.000 Einwohnern zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung. Diese versteht sich als Strategie zur Verwirklichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung, als Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs einerseits sowie zur Senkung des Wärmebedarfs durch Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz und zur klimaneutralen Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien andererseits.