Der Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition ist noch kein Jahr alt – und schon ist seitens der Bundesregierung alles vergessen, was an „kooperativem Miteinander“ zwischen Bund und Kommunen versprochen worden ist. In Zeile 253 des Koalitionsvertrages wird eine „engere, zielgenauere und verbindliche Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommunen“ angestrebt. Und was geschieht in der Realität? Man lässt die Landkreise und kreisfreien Städte – anders als seit Beginn der Flüchtlingskrise bis einschließlich 2021 – hinsichtlich der vollständigen Übernahme der flüchtlingsbedingten Unterkunfts- und Heizkosten für 2022 ff. schlicht „am langen Arm verhungern“, geht auf keinen einzigen der kreisseitig mehrfach deutlich artikulierten Gesprächswünsche ein – und die Länder schauen diesem Agieren untätig zu.
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Flüchtlingsunterbringung – Angespannte Lage vor Ort
Die Flüchtlingsaufnahme stellt die Kommunen erneut bei Aufnahme, Unterbringung und Integration vor besondere Herausforderungen. Im Vergleich zu 2015/2016 trifft die aktuelle Situation allerdings auf schlechte Rahmenbedingungen. Die Beschäftigten in den Kommunen sind nach zwei Jahren Corona-Pandemie ausgelaugt und teilweise schon jenseits der Belastungsgrenze. Die Energie- und Wirtschaftskrise führt dazu, dass die finanziellen Mittel der Kommunen ohnehin für unter anderem die Unterbringung geflüchteter Menschen weiter eingeschränkt werden.
Wie gelingt die Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge?
Seit dem 24. Februar 2022 führt Russland Krieg gegen die Ukraine. Die Auswirkungen sind dramatisch: über 7,7 Millionen Menschen sind innerhalb der Ukraine auf der Flucht, rund 5,9 Millionen Menschen haben laut UNHCR die Ukraine verlassen.
Internationale Arbeitskräfte einstellen – Chancen und Fallstricke
Immer mehr Firmen in Deutschland befürchten, dass sie in naher Zukunft Probleme haben werden, frei werdende Stellen neu zu besetzen. Allein zwischen 2006 und 2012 verdoppelte sich ihr Anteil annähernd von 34 auf 64 Prozent. Zuwanderung kann hier Abhilfe schaffen. Doch die allermeisten Zuwanderer kommen nicht aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland. Dies bedeutet jedoch nicht, dass das deutsche Zuwanderungsrecht an den Bedarfen der Wirtschaft vorbeigeht.
Wir sind besser als wir glauben
Deutschland reiht sich im internationalen Vergleich in die Riege fortschrittlicher Einwanderungsländer ein. Das ist die Quintessenz des jetzt erschienen Jahresgutachtens des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR). Das Ergebnis entspreche nicht der Selbstwahrnehmung Deutschlands im öffentlichen Diskurs. „Wir sind besser als wir glauben“, so die Vorsitzende des SVR, Prof. Dr. Christine Langenfeld.
8,2 Millionen Ausländer leben in Deutschland
Zum Jahresende 2014 waren im Ausländerzentralregister (AZR) insgesamt knapp 8,2 Millionen Menschen mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit erfasst. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) war das die höchste jemals in Deutschland registrierte Zahl seit der Errichtung des AZR im Jahr 1967. Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer stieg im Jahr 2014 gegenüber 2013 um rund 519 300 Personen (+ 6,8 %).
Zuwanderung nach Deutschland im 1. Halbjahr 2014 erneut angestiegen
Im ersten Halbjahr 2014 sind nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes 667.000 Personen nach Deutschland zugezogen. Das waren 112.000 Zuzüge mehr als im ersten Halbjahr 2013. Gleichzeitig zogen im ersten Halbjahr 2014 rund 427.000 Personen aus Deutschland fort (+ 22 %). Insgesamt hat sich dadurch der Wanderungssaldo von 206.000 auf 240.000 Personen erhöht (+ 17 %).