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Flüchtlingsunterbringung – Angespannte Lage vor Ort

Integration

Die Flüchtlingsaufnahme stellt die Kommunen erneut bei Aufnahme, Unterbringung und Integration vor besondere Herausforderungen. Im Vergleich zu 2015/2016 trifft die aktuelle Situation allerdings auf schlechte Rahmenbedingungen. Die Beschäftigten in den Kommunen sind nach zwei Jahren Corona-Pandemie ausgelaugt und teilweise schon jenseits der Belastungsgrenze. Die Energie- und Wirtschaftskrise führt dazu, dass die finanziellen Mittel der Kommunen ohnehin für unter anderem die Unterbringung geflüchteter Menschen weiter eingeschränkt werden.

Die aktuelle Lage stellt sich dabei in ihrer Gesamtheit als äußerst angespannt dar. Aus nahezu allen Bundesländern erhalten wir die Information, dass die Möglichkeiten der dezentralen Unterbringung in den Kommunen nahezu erschöpft sind. Zurzeit sind rund eine Million ukrainische Flüchtlinge registriert. Nach der Aufhebung vieler Corona-bedingter Reisebeschränkungen steigt auch die Zahl der Asylbewerber aus anderen Ländern erneut deutlich an. In den ersten sieben Monaten dieses Jahres wurden 113.171 Asylanträge in Deutschland gestellt. Das sind rund 30 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Deutschland ist weiter innerhalb der EU das Hauptzielland von irregulärer Sekundärmigration aus Griechenland, aber auch aus Italien und Spanien. Hier kommen vor allem anerkannte, aber noch nicht integrierte Geflüchtete nach Deutschland. Darüber hinaus ist ein verstärkter Zustrom aus und über die Türkei zu beobachten, zudem ein signifikanter Aufwuchs von Migranten aus Ländern aus dem Balkan, die nicht zuletzt aufgrund der neuen Visumsfreiheit in Serbien den Weg nach Deutschland suchen.

Foto: © fottoo – stock.adobe.com

Dies stellt die Behörden vor Ort in den Kommunen vor besondere Probleme, da hier die Integration organisiert werden muss, ohne vorher eine gewisse Planbarkeit aus dem Asylverfahren gehabt zu haben. Zwischenzeitlich haben 12 der 16 Bundesländer eine Sperre im Erstverteilungsverfahren aktiviert. Hinzu kommt die Herausforderung der Unterbringung von Geflüchteten aus der Russischen Föderation. Darüber hinaus kann auch die neue Form der Kriegsführung durch Russland mit Angriffen auf zivile Infrastruktur und der kommende Winter zu neuen Fluchtbewegungen führen.

Die Folgen dieses Ankunftsgeschehens zeigen sich in den Städten und Gemeinden mittlerweile sehr deutlich. Trotz professionell entwickelter Unterbringungsstrukturen ist die Mehrzahl der staatlichen und kommunalen Unterkünfte mit Asylbewerbern, Flüchtlingen, Migranten aus dem Resettlement-Programm und afghanischen Ortskräften belegt. Hinzu kommen die aus der Ukraine geflohenen Menschen, die zunächst mit überwältigender Hilfsbereitschaft in Privatunterkünften aufgenommen wurden. Je länger der Krieg in der Ukraine andauert, desto mehr sinkt bei Privatpersonen die Bereitschaft, Ukrainerinnen und Ukrainer bei sich aufzunehmen, da es oftmals eine Unterbringung auf Zeit und keine dauerhafte Unterbringung sein sollte.

Die Kommunen sehen sich daher schon seit einiger Zeit gefordert, auch für diese Menschen in den Kommunen alternative Unterkunftsmöglichkeiten zu schaffen und bereitzustellen. Viele dieser Menschen drängen in bereits voll belegte Unterkünfte und auf einen ebenso angespannten Wohnungsmarkt in Städten und Gemeinden. Die Kommunen müssen teilweise bereits Turnhallen belegen oder Traglufthallen und Container anmieten. Die Anmietung von Containern und Traglufthallen ist jedoch aufgrund hoher Nachfrage schwierig.

Auch schulische Angebote und Kita-Plätze werden nicht ausreichen. Aktuell besuchen über 185.000 ukrainische Schülerinnen und Schüler die allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, Tendenz steigend. Rund 20 Prozent der Flüchtlinge aus der Ukraine sind Kinder im Kindergartenalter.

Ein besonderes Problem stellt weiter die Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge dar. Die Zahlen steigen nach Mitteilung der obersten Landesjugendämter an und stellen die zuständigen Jugendämter oder sonstigen Stellen nicht nur vor Unterbringungsprobleme. Es fehlt insbesondere das Personal zur Betreuung der Minderjährigen.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert ein gemeinsames Vorgehen von Bund, Ländern und Kommunen. Wir brauchen eine rasche Verständigung über Lösungen für die sich abzeichnenden Herausforderungen in den Kommunen. Der erste Flüchtlingsgipfel der kommunalen Spitzenverbände mit Vertretern der Innenministerkonferenz und der Bundesministerin des Innern am 11. Oktober 2022 hat erste Ergebnisse zur Unterstützung der Kommunen gebracht. Der Bund wird über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben 56 weitere Bundesimmobilien mit insgesamt 4.000 neuen, dauerhaften Plätzen für Geflüchtete zur Verfügung stellen. Dies wird aus unserer Sicht jedoch nicht ausreichen.

Erstaufnahmeeinrichtungen massiv aufstocken


Notwendig ist aus unserer Sicht daher, dass wir zusätzliche, zentrale Unterbringungsmöglichkeiten schaffen. Nur durch eine Stärkung von Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder wird es möglich sein, dass die Kommunen bei der Unterbringung von Geflüchteten entlastet werden. Der Bund muss prüfen, welche Liegenschaften – z.B. leerstehende Kasernen – schnell und unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden können. Ein Verweis auf Zuständigkeiten ist in der aktuellen Situation fehl am Platz. Alle staatlichen Ebenen müssen hier an einem Strang ziehen.

Verteilung gerecht gestalten


Des Weiteren ist es aus unserer Sicht unumgänglich, dass die Verteilmechanismen auf nationaler und europäischer Ebene verbessert werden. Es braucht eine gesicherte und gerechte Verteilung der Flüchtlinge zwischen den Bundesländern, aber auch innerhalb der Bundesländer zwischen den Kommunen. Bei der Zuweisung von Asylbewerbern muss auch die Zahl der aufgenommen Ukraineflüchtlinge berücksichtigt werden.

Angesichts der Überlastungen in den Kommunen ist die Aufnahme weiterer Flüchtlinge im Rahmen des freiwilligen europäischen Solidaritätsmechanismus kritisch zu hinterfragen. Darüber hinaus braucht es endlich wirksame Mittel, um eine ungesteuerte Sekundarmigration von Flüchtlingen innerhalb der EU zu unterbinden. Die Unterbringung von Flüchtlingen innerhalb der EU muss stets auch von gegenseitiger Solidarität geprägt sein. Die Bundesregierung muss sich hier für eine zielgenauere Verteilung und Weiterentwicklung der Prozesse auf europäischer Ebene einsetzen.

Dies sollte auf Basis des unter der deutschen Ratspräsidentschaft vorangetriebenen EU-Asyl- und Migrationspakts der EU Kommission geschehen. Dies betrifft vor allem die erhoffte Grundsatzeinigung der EU-Staaten auf ein neues Dublin-Verfahren mit individuellen Beiträgen für die Aufnahme und Verteilung von Geflüchteten in der EU. Die Blockadehaltung, die mittlerweile von einer Vielzahl von EU-Staaten ausgeht, muss zwingend aufgegeben werden. Dabei muss sichergestellt sein, dass nicht einige wenige Staaten die Hauptlast tragen.

Wir brauchen – auch um die Solidarität zu erhalten – schnelle Entscheidungen im Asylverfahren und dann auch eine gezielte Rückführungsoffensive, wie sie auch im Koalitionsvertrag angelegt ist. Schnelle Verfahren und schnelle Rückführungen wirken auch der oftmals kritisierten Tatsache vor, dass gut integrierte Personen, die Arbeit gefunden haben, abgeschoben werden sollen.

Finanzausstattung verbessern


Gleichzeitig brauchen wir eine deutlich bessere Finanzausstattung der Kommunen, da diese die Hauptlast der Unterbringung, Versorgung und Integration tragen. Diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe muss von Bund und Länder auskömmlich und vor allem nachhaltig finanziert werden. Es kann nicht sein, dass die Kommunen jedes Jahr als Bittsteller zu Bund und Ländern antreten, um die anfallenden flüchtlingsinduzierten Mehrkosten erstattet zu bekommen.

Die Sprach- und Integrationskurse müssen ausgebaut werden. Gerade wegen des enormen Fachkräftemangels kann das Potenzial, insbesondere der Flüchtlinge aus der Ukraine, noch besser genutzt werden. Wir müssen schließlich darüber sprechen, dass der Bund die Kommunen von den finanziellen Folgelasten der Aufnahme von ukrainischen Kriegsflüchtlingen und Asylbewerbern entlastet. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben in ihrer Vereinbarung im April eine Überprüfung des Gesamtvolumens für November vorgesehen. Weitere Mittel wurden in diesem Zusammenhang in Aussicht gestellt, sofern ein Bedarf bestehe. Dieser Bedarf besteht nun zweifelsfrei.

Fazit


Wie in den vergangenen Krisen gilt auch heute, dass wir natürlich auch diese bewältigen werden. Die Frage ist, wie gut wir uns dabei schlagen. Bund, Länder und Kommunen müssen an einem Strang ziehen. Es darf – auch im Sinne derjenigen, die bei uns Schutz suchen – kein Gegeneinander, sondern es muss ein Miteinander geben. Dazu gehört auch, dass es eine klare Kommunikation hinsichtlich folgender Fragen gibt: „Was ist noch leistbar und wie wird die Lage insgesamt eingeschätzt?“

Foto: © Bernhardt Link

Autor: Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer Deutscher Städte- und Gemeindebund

Dieser Beitrag ist in der November-Ausgabe der kommunalpolitischen blätter (KOPO) erschienen.
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