Wie lässt sich der Schaden bemessen, der bei fehlender Kitabetreuung entsteht? Das Oberlandesgericht Frankfurt bemisst diesen mit 23.000 Euro – so viel erhält eine Mutter als Schadenersatz, die keinen zumutbaren Betreuungsplatz bekommen hatte.
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Landkreistag hält Kita-Urteil des BGH für bedenklich
Der Deutsche Landkreistag hält das gestern getroffene Urteil des Bundesgerichtshofs für bedenklich, mit dem das Gericht Amtshaftungsansprüche von Eltern wegen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellter Kinderbetreuungsplätze für möglich erachtet.
Kommunen haften für ihre Eltern
Der Bundesgerichtshof hat heute mögliche Amtshaftungsansprüche von Eltern wegen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellter Kinderbetreuungsplätze bejaht. Das konkrete Verschulden der beklagten Kommune muss aber noch geprüft werden.
Leipzig muss wegen fehlender Kita-Plätze Schadenersatz zahlen
Vor dem Landgericht Leipzig haben drei Mütter ihren Verdienstausfall eingeklagt, weil ihren Kindern nicht mit Vollendung des ersten Lebensjahres von der beklagten Stadt Leipzig ein Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung zugewiesen wurde. In allen drei Prozessen haben die Mütter Schadensersatz in der eingeklagten Höhe zugesprochen bekommen.
Land haftet für Schlagloch-Schaden auf Autobahn
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen muss für einen entstandenen Schaden an einen Auto zahlen, welches auf der A52 durch ein Schlagloch gefahren ist. Der Schaden hätte durch eine bessere Verkehrssicherung vermieden werden können. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und das vorangegangene Urteil des Landgerichts Essen damit bestätigt.
Gemeinde muss Schadenersatz an Autofahrer zahlen
Das Landgericht Magdeburg entschied, dass eine Gemeinde in Sachsen-Anhalt Schadenersatz an einen Autofahrer zahlen muss. Dieser hatte sich sein Fahrzeug auf einer kleinen Straße der Gemeinde beschädigt. Gemeinden seien dafür verantwortlich, dass auch kleine Straßen gefahrlos benutzt werden können.