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Gemeinde muss Schadenersatz an Autofahrer zahlen

Ländlicher Raum

Das Landgericht Magdeburg entschied, dass eine Gemeinde in Sachsen-Anhalt Schadenersatz an einen Autofahrer zahlen muss. Dieser hatte sich sein Fahrzeug auf einer kleinen Straße der Gemeinde beschädigt. Gemeinden seien dafür verantwortlich, dass auch kleine Straßen gefahrlos benutzt werden können.

Die Gemeinde Huy im Landkreis Harz muss einen Autofahrer 1000 Euro Schadenersatz zahlen. Dies entschied das Landgericht Magdeburg am Freitag. Der Autofahrer fuhr im März 2011 langsam über eine kleine Straße der Gemeinde und beschädigte sich an einer Aufwölbung die Ölwanne seines Fahrzeugs. Ein Gerichtssprecher sagte dazu, dass eine öffentliche Straße zumindest in Schrittgeschwindigkeit gefahrlos befahrbar sein muss. Solang es sich um ein serienmäßiges Fahrzeug ohne bewusste Tieferlegung handelt, müsse ein Autofahrer davon ausgehen, dass er die öffentliche Straße ohne Schäden an seinem Fahrzeug befahren könne.

Den Anwohnern der schadhaften Straße war die Gefahr der möglichen Beschädigung bekannt. Sie wichen mit ihren Fahrzeugen regelmäßig mit einem Rad über den Gehweg aus. Zum Verhängnis wurde die Straße dann dem ortsunkundigen Autofahrer, der nicht wusste, dass man an dieser Stelle üblicherweise besser den Gehweg befährt. Laut Magdeburger Richter könne man dies auch nicht von einem Besucher verlangen.

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