Die Flüchtlingsaufnahme stellt die Kommunen erneut bei Aufnahme, Unterbringung und Integration vor besondere Herausforderungen. Im Vergleich zu 2015/2016 trifft die aktuelle Situation allerdings auf schlechte Rahmenbedingungen. Die Beschäftigten in den Kommunen sind nach zwei Jahren Corona-Pandemie ausgelaugt und teilweise schon jenseits der Belastungsgrenze. Die Energie- und Wirtschaftskrise führt dazu, dass die finanziellen Mittel der Kommunen ohnehin für unter anderem die Unterbringung geflüchteter Menschen weiter eingeschränkt werden.
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Keine weitere Kostenerstattung für Flüchtlingsunterbringung
Die Städte Xanten und Lennestadt haben keinen Anspruch auf eine Erstattung von Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden im Jahr 2015, die über die bereits vom Land Nordrhein-Westfalen gezahlten Beträge hinausgeht.
Flüchtlinge: Bund entlastet Kommunen
Der Bund übernimmt unter anderem die Kosten der Unterbringung anerkannter Flüchtlinge für drei Jahre. Das entlastet die Städte und Gemeinden allein im laufenden Jahr um zusätzlich 400 Millionen Euro, um 900 Millionen Euro 2017 und um 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2018. Der Zuschuss über drei Jahre soll dann insgesamt 2,6 Milliarden Euro betragen. Darauf verständigten sich Bund und Länder bei gestrigen Spitzentreffen im Bundeskanzleramt.
Hessen entlastet Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen
Die Hessische Landesregierung wird alle Notunterkünfte, die derzeit bestehen, bis Ende Februar in feste Einrichtungen in Verantwortung des Landes, d.h. Erstaufnahmeeinrichtungen bzw. Außenstellen überführen. Das haben Hessens Minister für Soziales und Integration, Stefan Grüttner, und Innenminister Peter Beuth angekündigt:
Ingbert Liebing: Wir erreichen langsam die Grenze der Aufnahmefähigkeit
Der Vorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) und kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingbert Liebing MdB, hat sich in einem Interview mit dem Handelsblatt über die aktuellen Herausforderungen in der Asyl- und Flüchtlingspolitik geäußert.
Landesregierung Rheinland-Pfalz nutzt zugesagtes Bundesgeld für Flüchtlinge zur eigenen Haushaltssanierung
Nach Informationen der CDU-Landtagsfraktion in Rheinland-Pfalz will die Landesregierung den Kommunen in Rheinland-Pfalz vom avisierten Geld des Bundes in Höhe von 670 Euro pro Flüchtling nur 157 Euro weiterleiten. Dazu erklärt die kommunalpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Anke Beilstein: „Die Regierung habe zwar erklärt, das Geld aus Berlin in Höhe von 670 Euro pro Flüchtling an die Kommunen weiter zu geben.“ Es werde jedoch verschwiegen, dass die angebliche Weiterleitung „Eins zu eins“ mit der Streichung der Landesmittel in Höhe von 513 Euro verbunden sei, so Beilstein.
Flüchtlingsversorgung: Länder müssen Kommunen alle Kosten ersetzen
Das Präsidium des Deutschen Landkreistages hat sich mit einem von Landräten aus allen Flächenländern unterzeichneten gemeinsamen Schreiben an die Ministerpräsidenten gewandt und diese aufgefordert, im Hinblick auf die Kosten der Flüchtlingsunterbringung und -versorgung eine unmittelbare finanzielle Entlastung der Kommunen seitens der Länder zu gewährleisten.