Kommunen können zukünftig auch in Gewerbegebieten oder in stark verdichteten städtischen Gebieten neue Wohnungen bauen. Dafür eröffnen die „Urbanen Gebiete“ den Kommunen mehr Flexibilität. Auch die Lärmschutzverordnungen wurden dazu angepasst. Den entsprechenden Gesetzentwurf zur „Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ hat das Kabinett beschlossen.
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Geschäft mit illegalen Ferienwohnungen wirksam verhindern
Am 1. Mai 2014 ist in Berlin das Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum in Kraft getreten. Ziel des Verbots ist der Schutz des vorhandenen Wohnraums vor der Umwandlung in Gewerberaum, in Ferienwohnungen und vor Abriss und Leerstand. Damit sollten wirksame Instrumente geschaffen werden, um der Verknappung des Wohnraumes entgegen zu treten. In der Praxis haben sich die Verordnungen bisher nicht im gewünschten Maß bewährt, deshalb werden jetzt Nachbesserungen vorgenommen.
Berliner Senat für ein Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum
Der Senat will in Berlin wieder ein Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum einführen. Vor Beschlussfassung durch den Senat und Einbringung in das Abgeordnetenhaus wird der Entwurf nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet.
Berlin geht gegen Ferienwohnungen vor
Angesichts von Wohnungsmangel und steigenden Mieten, gerade in den beliebten Stadtteilen, will der Berliner Senat die sogenannte Zweckentfremdung von Wohnungen mit einer Verordnung unterbinden. In bestimmten Bezirken sollen Eigentümer Mietwohnungen damit nicht mehr als Ferienquartiere anbieten dürfen.