Der „Zukunftsradar Digitale Kommune“ wird vom Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) und dem Institut für Innovation und Technik (iit) jährlich durchgeführt. An der zweiten Auflage der Befragung der Kommunen in Deutschland beteiligten sich mehr als 500 Städte und Gemeinden. Jetzt liegen die Ergebnisse vor: Danach bestätigten sich in weiten Teilen die Ergebnisse der Umfrage aus dem Vorjahr, nennenswerte Fortschritte im Bereich der Digitalisierung sind nur in knapp einem Drittel der befragten Kommunen zu verzeichnen.
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DStGB: Keine weiteren Rechtsansprüche schaffen!
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), Dr. Gerd Landsberg, hat sich dagegen ausgesprochen, einen Rechtsanspruch auf Betreuung von Kindern im Grundschulalter zu schaffen. Dieser schaffe weder neue Pädagogen noch neue Räumlichkeiten für eine Betreuung: „Wir können nur davor warnen, neue Rechtsansprüche zu versprechen, solange bereits in Kraft gesetzte Rechtsansprüche – wie etwa auf Betreuung der Kleinstkinder – nicht vollständig umgesetzt sind.“