Für die Verlängerung von Konzessionsverträgen ist die kommunale Gebietskörperschaft zuständig, in deren Gebiet das Versorgungsnetz liegt. Dies betrifft Städte, Gemeinden oder Kreise, die über die Konzession für die Versorgung von Strom, Gas, Wasser oder Fernwärme entscheiden. Die Konzessionsverträge regeln das Recht eines Versorgungsunternehmens, öffentliche Wege für den Betrieb der Netze zu nutzen. Der stellv. Landesgeschäftsführer der KPV/NRW, Gregor Bender, und Maurice Hachenei, Juristischer Referent des KPV-Bildungswerkes e. V. in NRW, klären auf.
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Vorkaufsrecht für Kommunen gekippt
Das Vorkaufsrecht für ein Grundstück, das im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung bzw. -verordnung liegt, darf von der Gemeinde nicht auf der Grundlage der Annahme ausgeübt werden, dass der Käufer in Zukunft erhaltungswidrige Nutzungsabsichten verfolgen werde. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Keine weitere Kostenerstattung für Flüchtlingsunterbringung
Die Städte Xanten und Lennestadt haben keinen Anspruch auf eine Erstattung von Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden im Jahr 2015, die über die bereits vom Land Nordrhein-Westfalen gezahlten Beträge hinausgeht.
Kein Gericht für Freyung
Über ein Jahr lang hatten Freie Wähler und CSU über die Errichtung eines Verwaltungsgerichtes in Freyung diskutiert – doch jetzt wurden die Verhandlungen abgebrochen, es konnte keine Einigung erreicht werden.
Kommunaler Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz ist verfassungswidrig
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz hat in drei konkreten Normenkontrollverfahren den kommunalen Finanzausgleich für unvereinbar mit der Landesverfassung erklärt.
Für „gesundes“ Leitungswasser
Das Leitungswasser in Deutschland verfügt über eine der höchsten Trinkwasserqualitäten weltweit. Das hat einerseits etwas mit den Quellen, andererseits aber auch mit der hochmodernen Aufbereitung und der guten Infrastruktur zu tun. Nun hat es erste Klarheit in einen längeren Rechtsstreit zwischen einem Mineralwasserverband und einem kommunalen Lieferer von Trinkwasser gegeben.
Abschaffung der Stichwahl in NRW war verfassungswidrig
In dem Abgeordneten des Landtags eingeleiteten Verfahren der Normenkontrolle hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden, dass die Abschaffung der Stichwahlen bei Bürgermeister- und Landratswahlen gegen Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats verstößt. Mit der Landesverfassung vereinbar ist die Neuregelung zur Größe der Wahlbezirke für die Wahlen zu den Räten und Kreistagen. Die Vorgaben zur Abweichungstoleranz bei der Wahlbezirksgröße müssen aber einschränkend ausgelegt werden.