Das Vorkaufsrecht für ein Grundstück, das im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung bzw. -verordnung liegt, darf von der Gemeinde nicht auf der Grundlage der Annahme ausgeübt werden, dass der Käufer in Zukunft erhaltungswidrige Nutzungsabsichten verfolgen werde. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
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Keine weitere Kostenerstattung für Flüchtlingsunterbringung
Die Städte Xanten und Lennestadt haben keinen Anspruch auf eine Erstattung von Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden im Jahr 2015, die über die bereits vom Land Nordrhein-Westfalen gezahlten Beträge hinausgeht.
Kein Gericht für Freyung
Über ein Jahr lang hatten Freie Wähler und CSU über die Errichtung eines Verwaltungsgerichtes in Freyung diskutiert – doch jetzt wurden die Verhandlungen abgebrochen, es konnte keine Einigung erreicht werden.
Kommunaler Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz ist verfassungswidrig
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz hat in drei konkreten Normenkontrollverfahren den kommunalen Finanzausgleich für unvereinbar mit der Landesverfassung erklärt.
Für „gesundes“ Leitungswasser
Das Leitungswasser in Deutschland verfügt über eine der höchsten Trinkwasserqualitäten weltweit. Das hat einerseits etwas mit den Quellen, andererseits aber auch mit der hochmodernen Aufbereitung und der guten Infrastruktur zu tun. Nun hat es erste Klarheit in einen längeren Rechtsstreit zwischen einem Mineralwasserverband und einem kommunalen Lieferer von Trinkwasser gegeben.
Abschaffung der Stichwahl in NRW war verfassungswidrig
In dem Abgeordneten des Landtags eingeleiteten Verfahren der Normenkontrolle hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden, dass die Abschaffung der Stichwahlen bei Bürgermeister- und Landratswahlen gegen Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats verstößt. Mit der Landesverfassung vereinbar ist die Neuregelung zur Größe der Wahlbezirke für die Wahlen zu den Räten und Kreistagen. Die Vorgaben zur Abweichungstoleranz bei der Wahlbezirksgröße müssen aber einschränkend ausgelegt werden.
Öffentlichkeitsarbeit vs. Persönlichkeitsrechte
Die Polizei setzt vielerorts immer mehr auf Öffentlichkeitsarbeit. Twitter, Facebook oder andere soziale Netzwerke – für Nachrichten, Mitteilungen oder Ankündigungen eignen sich derartige Kanäle weitaus besser als herkömmliche Pressemitteilungen, die über die klassischen Webseiten nie eine solch große Reichweite generieren konnten. In Nordrhein-Westfalen kam nun ein gerichtliches Verfahren zum vorläufigen Abschluss, das dem engere Grenzen setzte und als richtungsweisend verstanden werden kann.