Die kreisangehörigen Gemeinden in Sachsen-Amhalt habe eine Verfassungsbeschwerde gegen das Kinderförderungsgesetz Sachsen-Anhalt eingereicht. Am 12. April wird das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Sache verhandeln. Konkret richtet sich die Beschwerde gegen ein Landesgesetz, durch das den Gemeinden eine bisherige Zuständigkeit im Bereich des Kinder- und Jugendhilferechts entzogen worden ist.
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Kommunale Verfassungsbeschwerde in NRW erfolglos
Das landesverfassungsrechtliche Konnexitätsprinzip in NRW verpflichtete den Landesgesetzgeber nicht, im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 29. Juni 2011 (BGBl. I S. 1306) einen Ausgleich finanzieller Mehrbelastungen der zuständigen Kreise und kreisfreien Städte durch das Land zu regeln. Dies hat der Verfassungsgerichtshof NRW jetzt entschieden.
Kommunen klagen gegen Nordrhein-Westfalen
Insgesamt 63 Kommunen haben gegen das Land Nordrhein-Westfalen Verfassungsklage eingereicht. Dies bestätigte gestern der Verfassungsgerichtshof in Münster. Grund der Klage ist das Gemeindefinanzierungsgesetz 2012.