Die Landesregierung von Schleswig-Holstein und die kommunalen Landesverbände haben sich auf ein millionenschweres Paket zur Entlastung von Städten, Kreisen und Gemeinden verständigt. Deutlich mehr Geld stellt das Land danach vor allem für die Kita-Finanzierung sowie für kommunale Investitionen bereit. Der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände, Ostholsteins Landrat Reinhard Sager, begrüßte die erzielte Verständigung mit dem Land.
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Bundesteilhabegesetz löst neue Ausgabendynamik aus
Zu dem jetzt vorgelegten Entwurf zum Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderungen erklärt der Bundesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) Ingbert Liebing MdB: „Der von Bundesministerin Nahles vorgelegte Entwurf eines Bundesteilhabegesetzes erfüllt noch nicht die Anforderungen des Koalitionsvertrages. Eine Reihe von wünschenswerten Leistungsverbesserungen für Menschen mit Behinderungen löst eine neue Ausgabendynamik aus.
Kommunale Verfassungsbeschwerde wegen Kosten der schulischen Inklusion eingegangen
52 Städte und Gemeinden aus NRW haben am 29. Juli 2015 Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz) vom 5. November 2013 erhoben. Mit diesem Gesetz wurde die inklusive Bildung in allgemeinen Schulen als Regelfall in Nordrhein-Westfalen eingeführt.
Kommunale Verfassungsbeschwerde in NRW erfolglos
Das landesverfassungsrechtliche Konnexitätsprinzip in NRW verpflichtete den Landesgesetzgeber nicht, im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 29. Juni 2011 (BGBl. I S. 1306) einen Ausgleich finanzieller Mehrbelastungen der zuständigen Kreise und kreisfreien Städte durch das Land zu regeln. Dies hat der Verfassungsgerichtshof NRW jetzt entschieden.