Die Bundesregierung will auch im Gebäudesektor den Klimaschutz verstärken. Ab dem 1. Januar 2024 sollen neue Heizungen mit einem Anteil von 65 Prozent erneuerbare Energien betrieben werden. Das geht aus einem aktuellen Gesetzentwurf hervor. Der Einbau von Heizungsanlagen, die ausschließlich mit Erdgas- und Öl betrieben werden, soll demnach nicht mehr erlaubt sein. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) befürchtet eine ungewollte Vollbremsung beim Klimaschutz für Bestandsgebäude und sieht erheblichen Verbesserungsbedarf im Gesetzentwurf.
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Nachbesserungsbedarf beim Gebäudeenergiegesetz für öffentliche Gebäude
Vertreter der Immobilienwirtschaft bewerten den Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) für öffentliche Gebäude überaus kritisch. Die Bundesregierung plant in diesem Zuge die Novellierung des Energieeinsparrechts und die Zusammenlegung des Energieeinspargesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) für öffentliche Gebäude.