Immer mehr Menschen wollen in Städten leben. Dort aber wird insbesondere bezahlbarer Wohnraum knapp. Die Bundesregierung reagiert darauf mit einer Novelle des Baurechts. Ein entsprechender Gesetzentwurf war Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Die geladenen Sachverständigen begrüßten grundsätzlich die Möglichkeit, künftig in Innenstadtgebieten dichter zu bauen.
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Bundeskabinett beschließt Neuregelungen für Wohnungsbau
Kommunen können zukünftig auch in Gewerbegebieten oder in stark verdichteten städtischen Gebieten neue Wohnungen bauen. Dafür eröffnen die „Urbanen Gebiete“ den Kommunen mehr Flexibilität. Auch die Lärmschutzverordnungen wurden dazu angepasst. Den entsprechenden Gesetzentwurf zur „Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ hat das Kabinett beschlossen.