Der Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition ist noch kein Jahr alt – und schon ist seitens der Bundesregierung alles vergessen, was an „kooperativem Miteinander“ zwischen Bund und Kommunen versprochen worden ist. In Zeile 253 des Koalitionsvertrages wird eine „engere, zielgenauere und verbindliche Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommunen“ angestrebt. Und was geschieht in der Realität? Man lässt die Landkreise und kreisfreien Städte – anders als seit Beginn der Flüchtlingskrise bis einschließlich 2021 – hinsichtlich der vollständigen Übernahme der flüchtlingsbedingten Unterkunfts- und Heizkosten für 2022 ff. schlicht „am langen Arm verhungern“, geht auf keinen einzigen der kreisseitig mehrfach deutlich artikulierten Gesprächswünsche ein – und die Länder schauen diesem Agieren untätig zu.
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Flüchtlinge – gute Beispiele aus der kommunalen Praxis
Wie gehen Kommunalverwaltungen die Herausforderungen bei der Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen an?