Das Plenum im Landtag von Nordrhein-Westfalen hat in dritter Lesung die Einführung einer Sperrklausel von 2,5 Prozent bei Kommunalwahlen beschlossen. Der Debatte lag ein Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU und GRÜNEN („Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen und wahlrechtlicher Vorschriften“) zugrunde.
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Neues Gutachten zum Thema Sperrklausel
Das Regieren in Nordrhein-Westfalens Rathäusern wird immer schwieriger. Ein Grund ist das starke Aufkommen kleiner Parteien und Wählergruppen im Rat, die das Bilden klarer Mehrheiten und Koalitionen erschweren. Ein Ausweg könnte die Wiedereinführung einer Sperrklausel für Kommunalwahlen sein.
CDU-Landtagsfraktion in NRW für 2,5-Prozent-Sperrklausel
In ihrer gestrigen Sitzung hat sich die CDU-Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen für die Einführung einer kommunalen 2,5-Prozent-Sperrklausel ausgesprochen, um die Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungen zu sichern.