Das Bundesverwaltungsgericht hat Ende Februar entschieden, dass Fahrverbote in Städten zur Beschränkung der Emissionen im Straßenverkehr rechtlich und tatsächlich nicht ausgeschlossen sind. Das bedeutet für die Städte jedoch nicht, dass sie jetzt umgehend Fahrverbote erlassen und die Einfahrt für bestimmte Fahrzeuge untersagen müssen. Vielmehr machte das Gericht deutlich, dass Verbote – wenn sie denn zum Einsatz kommen sollten – verhältnismäßig ausgestaltet werden müssen.
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Tempo 30 nicht die Lösung
Auch in Hamburg fordern die Grünen die stadtweite Einführung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen. Allerdings kommt eine wissenschaftliche Studie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg zu dem Ergebnis, dass Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen die Schadstoffbelastung und Lärmbelästigung erhöht.