Gestern fand im Deutschen Bundestag eine Anhörung zur geplanten Neuregelung der Konzessionsvergabe statt. Die Vergabe von sogenannten „Konzessionen“ – also den Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung – hat in der Vergangenheit vermehrt zu gerichtlichen Auseinandersetzungen geführt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung mehr Rechtssicherheit schaffen.
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Energiewirtschaftsgesetz kommunalfreundlicher ausgestalten
In der letzten Woche sorgte ein Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Änderung der Vergabebestimmungen von Strom- und Gaskonzessionen für große Irritationen. Denn das Papier sollte die Grundlage dafür sein, die im Koalitionsvertrag angekündigten Vergabebestimmungen neu zu regeln. Das Wuppertal Institut begrüßt, dass das Bundeswirtschaftsministerium das Papier wieder zurückzog.