Der Bund übernimmt unter anderem die Kosten der Unterbringung anerkannter Flüchtlinge für drei Jahre. Das entlastet die Städte und Gemeinden allein im laufenden Jahr um zusätzlich 400 Millionen Euro, um 900 Millionen Euro 2017 und um 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2018. Der Zuschuss über drei Jahre soll dann insgesamt 2,6 Milliarden Euro betragen. Darauf verständigten sich Bund und Länder bei gestrigen Spitzentreffen im Bundeskanzleramt.
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Bundesrat stimmt der Entlastung der Kommunen zu
Der Bund will die Kommunen in den Jahren 2015 bis 2017 um jährlich eine Milliarde Euro bei der Finanzierung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen entlasten. Länder und Gemeinden sollen auch beim Ausbau der Kindertagesbetreuung unterstützt werden. Der Bundesrat hat dem entsprechenden Gesetzentwurf soeben abschließend zugestimmt.
Entlastung für Kommunen kommt!
Bei einem Treffen im Bundeskanzleramt haben sich Regierungsvertreter auf die Finanzierung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen prioritären, also nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehenden, Maßnahmen im Bildungsbereich geeinigt. Vor Inkrafttreten des geplanten Bundesteilhabegesetzes wird die Bundesregierung die Kommunen ab 1.1.2015 mit 1 Mrd. Euro p.a. entlasten. Dies erfolgt hälftig durch einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft (KdU) – dazu werden die Erstattungsquoten nach § 46 Abs. 5 SBG II gleichmäßig erhöht – und hälftig durch einen höheren Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer.