Die knapp 20.000 Einwohner zählende Gemeinde Bönen im nordrhein-westfälischen Landkreis Unna soll nun 185.000 € an die Bezirksregierung Arnsberg zurückzahlen. Grund dafür sind Regelungslücken, die sich aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) ergeben.
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Gemeinde muss Schadenersatz an Autofahrer zahlen
Das Landgericht Magdeburg entschied, dass eine Gemeinde in Sachsen-Anhalt Schadenersatz an einen Autofahrer zahlen muss. Dieser hatte sich sein Fahrzeug auf einer kleinen Straße der Gemeinde beschädigt. Gemeinden seien dafür verantwortlich, dass auch kleine Straßen gefahrlos benutzt werden können.
Kitas sind steuerpflichtig
Betreibt eine Gemeinde eine Kindertagesstätte (Kita), um dadurch den sozialgesetzlichen Anspruch von Kindern ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Förderung in Tageseinrichtungen zu erfüllen, dann handelt es sich hierbei regelmäßig um einen sogenannten Betrieb gewerblicher Art, der der Körperschaftsteuer unterfällt. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.