Lange wurde diskutiert – und viele Akteure mussten miteinbezogen werden. Doch nun ist es soweit: Der Deutsche Bundestag hat gestern die Beratungen zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) abgeschlossen, welche ab 2021 in Kraft treten wird. Sie bringt weitreichende Änderungen mit sich und soll die Energiewende noch schneller umsetzen.
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EEG-Novelle: VKU zum Referentenentwurf
Momentan befindet sich der Entwurf der EEG-Novelle in der Ressortabstimmung. Zum bekanntgewordenen Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums gibt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing folgende erste Einschätzung ab:
Wettbewerbsschutz für Bürgerenergie
Deutschlands Energie-Genossenschaft Greenpeace Energy fordert die Bundesregierung auf, einen Wettbewerbs-Schutz für kleinere Bürgerenergie-Projekte festzuschreiben. So könnte etwa im Rahmen der geplanten Ausschreibungsregeln für neue Ökostrom-Anlagen ein genau definiertes Projekt-Kontingent exklusiv für Akteure aus regionalen Bürgerinitiativen, Genossenschaften oder Kommunen reserviert werden, um kleinere Anbieter im Wettbewerb mit großen, finanzkräftigen Konzernen nicht abzuhängen.
Neue Marktordnung für den Stromhandel
Zum heutigen Beschluss der Bundesregierung über den Gesetzentwurf für ein neues Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erklärt der CDU-Bundestags-abgeordnete für Nordfriesland und Dithmarschen-Nord, Ingbert Liebing, MdB, der auch dem zuständigen Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages angehört: