Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben sich am 14. Oktober 2016 auf eine Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen verständigt. Im Zentrum der Einigung steht eine Reform des bundesstaatlichen Finanzausgleichs, die ab dem Jahr 2020 gelten soll.
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Deutscher Landkreistag: Verkleinerung der kommunalen Gestaltungsspielräume verhindern!
Der Deutsche Landkreistag bewertet die beabsichtigten Änderungen des Grundgesetzes im Rahmen der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen als falsche Weichenstellung im föderalen Staatsgefüge. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sprach von einer weiteren Schwächung der Länder und der Kommunen:
Ministerpräsidenten beraten mit Kanzlerin in Berlin über Flüchtlingspolitik
Länder und Kommunen stehen wegen steigender Asylbewerberzahlen vor finanziellen Herausforderungen. Wie der Bund hier helfen kann, ist ein Thema beim heutigen Treffen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel MdB mit den Regierungschefs der Länder. Außerdem wird über die Energiewende und die Bund-Länder-Finanzbeziehungen beraten.
Mut zum Verantwortungsföderalismus
Es ist eine historische Chance, die im bundesdeutschen Föderalstaat so schnell nicht wiederkehren wird. Weil als Folge des auslaufenden Solidarpakts II Ende 2019 der geltende bundesstaatliche Finanzausgleich endet, müssen sich die Länder mit ihren Gemeinden und der Bund auf ein neues Regelwerk für die innerstaatlichen Finanzbeziehungen verständigen.