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Lokaler Einzelhandel: Gesicht und Seele der Innenstädte

Allgemein, Städtebau, Umwelt

Kürzlich sorgte der Online-Versandhändler Amazon mit der Vorstellung seines neuen Firmensitzes für Schlagzeilen, dass laut dem Unternehmen mit der außergewöhnlichen Architektur die Mitarbeiter und die lokale Community wieder mehr mit der Natur verbinden soll. Doch so manch einem erschien der Versuch, ein neues umweltbewusstes Image zu etablieren, als scheinheilig – vor allem vor dem Hintergrund der massiven Umweltbelastung durch den Paketversand. Der folgende Vorschlag zu einer Paketabgabe für große Online-Händler wäre eine Lösung, um den Paketversand umweltfreundlicher zu machen und mit der Abgabe zu lebendigen Innenstädten beizutragen.

Für uns ist der Einzelhändler systemrelevant und nachhaltig. Er ist das Gesicht unserer Innenstädte. Weil es ihn gibt, können wir in der Nähe einkaufen statt nur im Netz. Wir können dank ihm in der Innenstadt bummeln statt nur im Internet surfen. Er gibt unseren Gemeinden ein Gesicht und ihren Kassen Gewicht. Er zahlt Gewerbesteuer vor Ort und stärkt so die kommunale Infrastruktur. Der Einzelhändler bringt Leben in die Städte, ohne ihn bluten sie aus. Er steht damit nicht nur für wirtschaftliche Strukturen, sondern hat auch eine soziale Funktion. Nicht nur hinter der Ladentheke steht ein Mensch, sondern auch hinter dem ganzen Unternehmen: Der klassische Einzelhändler ist ein Familienbetrieb. Hier wird in Generationen gedacht, nicht in Quartalen und es wird Ausbildung, Arbeit und Wertschöpfung geschaffen. Zudem gilt: Regional ist ökologisch! Nahversorgung spart lange Wege und damit Emissionen. Global denken, lokal kaufen – das ist die Devise.

Nicht nur klatschen, sondern handeln

Bild: © Sina-Ettmer_stock.adobe.com

Der Einzelhändler steht gerade seit den pandemiebedingten Schließungen unter Druck! Gesundheit geht vor. Deshalb sind die aktuellen Maßnahmen zur Bekämpfung von Corona notwendig. Aber klar ist: Wir müssen den Einzelhandel in dieser Situation stützen. Die Überbrückungshilfe muss eine stabile Brücke sein, die durch die Krise trägt. Sie muss stabil ausgebaut werden. Aber die Herausforderung ist nicht nur coronabedingt, sondern auch strukturell. Deshalb müssen wir dauerhaft einen starken Rahmen für den Einzelhandel schaffen und Benachteiligung gegenüber dem Onlinehandel beseitigen. Systemrelevanz muss Konsequenzen haben. Auch beim Einzelhändler gilt: Nicht nur klatschen, sondern handeln! Deshalb brauchen wir ein Maßnahmenbündel für den Einzelhandel. Die Maßnahmen müssen über den Tag hinausgehen und Perspektiven schaffen für einen vielfältigen Einzelhandel und lebendige Kommunen.

Wir haben deshalb gefordert:

  1. Auch beim Einzelhandel muss es Abschlagszahlungen auf die Überbrückungshilfe geben. Diese müssen nun schnell und unbürokratisch sein und mindestens bis zu 50.000 Euro betragen. Die Händler und Gastronomen brauchen jetzt die Liquidität. Es darf nicht passieren, dass es erst im März zur Auszahlung kommt. Das ist zu spät und entspricht nicht den Ankündigungen, die den Gewerbetreibenden bei Beschuss des Lockdowns zugesagt wurden.
  2. Der Umsatzeinbruch als Voraussetzung für die Überbrückungshilfe III muss auf den Zeitraum des Lockdowns bezogen werden, nicht auf den Kalendermonat. Die Schließung des Einzelhandels umfasst den Zeitraum vom 16. Dezember bis voraussichtlich Ende Februar (Redaktionsschluss dieser Ausgabe). Das Abstellen auf den Kalendermonat wäre daher verzerrend.
  3. Es muss einen verbesserten Verlustrücktrag geben. Auf Vorschlag des Bundesfinanzministeriums wurde zur finanziellen Unterstützung der von der Schließung betroffenen Betriebe beschlossen: „Der mit den Schließungsanordnungen verbundene Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsgütern im Einzelhandel und anderen Branchen soll aufgefangen werden, indem Teilabschreibungen unbürokratisch und schnell möglich gemacht werden. Zu inventarisierende Güter können ausgebucht werden. Damit kann der Handel die insoweit entstehenden Verluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd ansetzen.“ Diese Regelung ist völlig ungenügend und geht ins Leere. Maßnahmen zur Umsetzung wurden bislang nicht bekannt. Um den Betrieben wirklich zu helfen und um ihre Liquidität zu sichern, braucht es stattdessen einen erweiterten Verlustrücktrag. Die Höchstbeträge für den Verlustrücktrag müssen dafür für die Jahre 2020 und 2021 substantiell angehoben werden. Die bereits erfolgte Anhebung im 2. Corona Steuerhilfegesetz von einer Million Euro auf fünf Millionen Euro reicht durch die anhaltende Pandemie nicht mehr aus. Verluste, die in 2020 oder 2021 entstehen, müssen zudem statt wie bisher nur ein Jahr künftig zwei Jahre zurückgetragen werden können. Nur mit dieser Regelung wird die vom Bundesfinanzminister angekündigte schnelle Liquidität für die Unternehmen gesichert.
  4. Der KfW-Schnellkredit muss kleinen Betrieben nicht nur theoretisch offen stehen, sondern auch tatsächlich! Schon am 2. November 2020 wurde der KfW-Schnellkredit mit den günstigeren Konditionen und voller Übernahme des Ausfallrisikos endlich auch für Betriebe unter zehn Mitarbeitern geöffnet. Allerdings ist weder ein Wechsel von anderen KfW-Krediten möglich noch eine Kombination. Das heißt: Gerade die Betriebe, die schon im Frühjahr durch Corona in eine schwierige Situation gekommen sind, können das neue Angebot mit den besseren Konditionen gar nicht nutzen! Dabei kann es nicht bleiben. Der Ausschluss, dass nur ein KfW-Kreditprogramm laufen kann, darf so nicht bestehen bleiben. Besonders weil für viele Unternehmen im Frühjahr noch gar keine Möglichkeit zur Nutzung des KfW-Schnellkredites bestand.
  5. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Reform der Thesaurierungsbegünstigung. Ziel der Regelung ist die Begünstigung von Gewinnen, die im Unternehmen reinvestiert werden. Nun in der Krise müssen viele Unternehmen allerdings auch an ihre Rücklagen ran. Daher fordern wir, dass die Entnahme dieser Beträge künftig nur noch mit dem individuellen Steuersatz erfolgen soll. Auch die Verwendungsreihenfolge und die Höhe der begünstigten Beträge wollen wir für die Firmen, die weiter in Deutschland investieren, deutlich verbessern.
  6. Mit einem Innenstadtfonds entwickeln Einzelhandel und Kommune Maßnahmen zur Stärkung lebendiger Innenstädte. Innenstädte sollten multifunktional sein, das heißt verschiedene Lebensbereiche wie Wohnen, Einkaufen und Freizeit, aber auch Dienstleistung, Bildung und Produktion sollten miteinander verknüpft werden. So entsteht ein Raum, der neben attraktiven Einzelhandels-,  Gastronomie- und Freizeitangeboten Lebendigkeit, Wohlgefühl und Erlebniswert bietet. Beispielhaft geht es um die Aufwertung des öffentlichen Raumes zur Schaffung von Aufenthalts und Lebensqualität oder den Aufkauf oder vorübergehende Anmietung von Leerständen. Zur Finanzierung wollen wir die Mittel der Städtebauförderung konzentrieren und eine Paketabgabe im Online-Handel einführen. Damit beteiligen wir den Onlinehandel an den Gemeinleistungen, die der stationäre Einzelhandel durch Steuern, Beschäftigung und Engagement in der Stadtgesellschaft erbringt. Die Einnahmen aus dieser Paketabgabe sollen den Einzelhandel vor Ort unmittelbar entlasten.
  7. Insgesamt müssen die Regelungen für den Handel, die nun während des Lockdowns gelten, möglichst in allen Ländern einheitlich sein. Unterschiedliche Öffnungen und Kontrollen führen zu Wettbewerbsverzerrungen und müssen schnellstmöglich abgestellt werden.

Faire Wettbewerbsbedingungen zwischen Online- und stationärem Handel

Aufgegriffen wurde medial hauptsächlich der Punkt der Paketabgabe. Wir haben für den Vorschlag Lob und Kritik erhalten. Wir stehen nach wie vor zu der Idee, die Online-Riesen an den Kosten der Infrastruktur zu beteiligen. Denn sie zahlen in Deutschland oft keine oder nur sehr geringe Kosten. Wir möchten mit unserer Idee einen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit leisten. Wir wollen weder dem Kunden in seinem Kaufverhalten bevormunden noch den Online-Handel abschaffen. Daher wollen wir kleine Betriebe, die beispielsweise Kunsthandwerk über Online- Plattformen anbieten, bewusst von der Abgabe ausnehmen. Uns ist klar, dass sich auch der stationäre Einzelhandel bereits jetzt hybrid weiterentwickelt. Dies ist zeitgemäß und die Vernetzung auf digitalen Regionalplattformen wollen wir unterstützen. Dies werden wir bei der Ausgestaltung berücksichtigen. Wir machen uns ehrlich: In dieser Legislaturperiode wird sich die Paketabgabe mit dem Koalitionspartner nicht mehr umsetzen lassen. Wir gestalten daher unseren Vorschlag derzeit inhaltlich weiter aus. Wir setzen unsere Gespräche mit Experten fort und entwickeln das Konzept weiter. Was ich gerne noch umsetzen möchte, ist die Konzentration von Städtebaumitteln für Innenstädte. Ein Erfolg ist, dass der Bau- und Kommunalausschuss des Bundestags das Thema im Januar auf die Tagesordnung gehoben hat. In einer Anhörung haben wir Sachverständige von Dehoga bis HDE und ZIA angehört und Fragen geklärt. Wir müssen zukünftig auf einen guten Mix achten: Sowohl Gastronomie, Wohnen, Arbeiten als auch Dienstleistungen müssen in unseren Innenstädten Platz finden.

Die Kommune als wirtschaftlicher Akteur

Wie das am besten gelingen kann? Dazu gab es einen klaren Tenor: Es muss unser Ziel sein, die Kommunen zu befähigen, als wirtschaftlicher Akteur vor Ort tätig zu werden. Die Kommunen kennen die Lage vor Ort am allerbesten, wissen an welchen Stellschrauben man drehen müsste, nur die Mittel fehlen. Daher gilt es die zur Verfügung stehenden Mittel den Kommunen direkt zur Verfügung zu stellen.

Mir geht es darum, das Bewusstsein zu schaffen, dass wir nicht nur zuschauen dürfen. Und auch reden reicht nicht. Wir müssen handeln. Denn ich möchte auch in der Zeit nach Corona noch in meiner Stadt einkaufen und bummeln können. Dafür setze ich mich ein!

Autor: Christian Haase MdB ist KPV-Bundesvorsitzender und Kommunalpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

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