Städte können mit Einschränkungen Fahrverbote für Diesel-Autos zur Luftreinhaltung verhängen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt entschieden. Der Deutsche Landkreistag äußerte sich eher skeptisch: Fahrverbote seien kein nachhaltiges Gesamtkonzept für die Senkung der Schadstoffbelastung.
Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Fahrverbote für bestimmte Dieselfahrzeuge können zwar kurzfristig die Schadstoffbelastung an den Messstationen reduzieren. Aber ein nachhaltiges Gesamtkonzept ist das nicht, zumal man die Folgen bedenken muss. Zu rechnen ist mit erheblichen Auswirkungen auf Pendler und Firmen, die vom innerstädtischen Verkehr teilweise vollkommen ausgeschlossen wären. Daher muss man wohlüberlegt vorgehen und eine Reihe von Maßnahmen einbeziehen.“ Insofern sei zu begrüßen, dass das Gericht die Frage von Übergangsfristen und eine phasenweise Einführung von Fahrverboten ebenso thematisiert wie Ausnahmeregelungen für Handwerker und Anwohner. „Die Richter haben sehr deutlich gemacht, dass Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge verhältnismäßig sein müssen.“
Teil der Lösung seien ohne Wenn und Aber die Automobilhersteller: „Wir erwarten von der Industrie ein rasches, umfassendes und belastbar wirksames Sofortprogramm zur Minderung der Stickoxidbelastung sowie erhebliche Anstrengungen zur Verbesserung der Verbrennungsmotoren. Dazu gehört auch die weitere Optimierung des Dieselantriebs, vor allem Nachrüstungen. Wir haben den Eindruck, dass die Hersteller hier schon weiter sein könnten“, so der DLT-Präsident.
Notwendig sei eine klare Strategie, um das Mobilitätsgeschehen der Zukunft zu gestalten. „Wir unterstützen daher die beabsichtigte Einrichtung einer Kommission zur Zukunft der bezahlbaren und nachhaltigen Mobilität sowie die Schaffung eines Nationalen Kompetenznetzwerks für nachhaltige Mobilität. Beide dürfen sich aber nicht allein auf städtische Fragestellungen beschränken, sondern müssen auch die Mobilität in der Fläche, insbesondere die Pendlerverflechtungen in den Stadt-Umland-Beziehungen adressieren.“ Dabei spielten neben Nachhaltigkeit, Emmissionsreduzierung und Elektromobilität beispielsweise auch autonomes Fahren oder die Digitalisierung eine wichtige Rolle. „Wir sollten das Thema nicht auf Fahrverbote und Stickoxide reduzieren.“
Skeptisch zeigte sich Sager in Bezug auf einen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr: „Das kann man sich natürlich wünschen, man muss es aber auch finanzieren. Denkbar sind allenfalls Pilotvorhaben in ausgewählten Orten.“ Auch dürfe man diese Idee nicht mit zu großen Erwartungen überfrachten. Sie könne bestenfalls eine Perspektivlösung im Rahmen eines Gesamtkonzepts sein, die zudem noch mit einem Finanzierungskonzept zu unterlegen wäre. „Die Kommunen jedenfalls sind finanziell sicher nicht in der Lage, auf die immensen Einnahmeausfälle aus den Ticketverkäufen zu verzichten“, machte er deutlich. Kurz- bis mittelfristig werde es demgegenüber vor allem um einen attraktiveren ÖPNV gehen müssen: etwa durch höhere Taktung, bedarfsgerechte Flexibilität oder multimodale Vernetzung. Bund und Länder seien aufgefordert, die ÖPNV-Aufgabenträger auch in der Fläche dabei durch Erhöhung der Regionalisierungsmittel oder Landesmittel sowie Flexibilisierung des Rechtsrahmens nachhaltig zu unterstützen.