In seinem letzten Plenum in diesem Jahr am kommenden Freitag befasst sich der Bundesrat mit 80 Vorlagen. Davon behandelt er allein 17 Beschlüsse des Bundestages fristverkürzt, das heißt mit einer kürzeren Beratungszeit als die üblichen drei Wochen. Eine höhere Zahl an Fristverkürzungsbitten hat es in den letzten Jahren nicht gegeben.
Unter den vielen Vorlagen befindet sich auch ein Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein zur Änderung des „Personenbeförderungsgesetzes zur Sicherung von Qualitäts- und Sozialstandards im öffentlichen Personennahverkehr„. Der Antrag der Länder sieht vor, dass Kommunen künftig auch für zuschussfreie Angebote „verkehrliche, soziale und umweltbezogene Anforderungen“ definieren können.
Durch eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes sollen einzelne Regelungen zum Antrags- und Genehmigungsverfahren für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angepasst werden. Dabei soll der im Gesetz geregelte grundsätzliche Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre im Genehmigungsverfahren erhalten bleiben. Dieser soll aber insoweit konkretisiert werden, dass von den Aufgabenträgern im Rahmen der Vorabbekanntmachung vorgegebene soziale und qualitative Standards im Interesse der Beschäftigten und der Fahrgäste auch als Vorgaben für die Genehmigung eigenwirtschaftlicher Verkehre gelten und die Kostendeckung der beantragten Verkehrsleistung
für die gesamte Genehmigungsdauer nachzuweisen ist.
Hintergrund
Anlass für die Gesetzesinitiative ist ein Vorfall in Pforzheim. Dort hat eine Deutsche-Bahn-Tochter die Übernahme des Stadtbusnetzes gegen den Willen der Stadt durchgesetzt, weil sie keine Zuschüsse fordert. Mehr als 200 Mitarbeiter des Unternehmens Stadtverkehr Pforzheim (SVP) verlieren ihre Jobs – und die Stadt wichtige Einflussmöglichnahmen auf ihren Busverkehr.