Das Bundesverwaltungsgericht hat Ende Februar entschieden, dass Fahrverbote in Städten zur Beschränkung der Emissionen im Straßenverkehr rechtlich und tatsächlich nicht ausgeschlossen sind. Das bedeutet für die Städte jedoch nicht, dass sie jetzt umgehend Fahrverbote erlassen und die Einfahrt für bestimmte Fahrzeuge untersagen müssen. Vielmehr machte das Gericht deutlich, dass Verbote – wenn sie denn zum Einsatz kommen sollten – verhältnismäßig ausgestaltet werden müssen.