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Berlin führt neues Verfahren zur Bewertung von Landesgrundstücken ein

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Das landeseigene Immobilienvermögen wird künftig nach Zukunftsperspektiven bewertet und unter wirtschafts-, wohnungs-, arbeitsmarkt-, sozial-, kultur- und stadtentwicklungspolitischen Gesichtspunkten zum Verbleib im Landesvermögen oder zum Verkauf eingeordnet. Entsprechend dieser Vorgabe des Konzepts zur transparenten Liegenschaftspolitik hat der Senat die Einsetzung eines Portfolioausschusses beschlossen, der die Verfahren zur Clusterung der Grundstücke nach unterschiedlichen Kategorien durchführen wird.