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Berlin führt neues Verfahren zur Bewertung von Landesgrundstücken ein

Allgemein, Strukturpolitik

Das landeseigene Immobilienvermögen wird künftig nach Zukunftsperspektiven bewertet und unter wirtschafts-, wohnungs-, arbeitsmarkt-, sozial-, kultur- und stadtentwicklungspolitischen Gesichtspunkten zum Verbleib im Landesvermögen oder zum Verkauf eingeordnet. Entsprechend dieser Vorgabe des Konzepts zur transparenten Liegenschaftspolitik hat der Senat die Einsetzung eines Portfolioausschusses beschlossen, der die Verfahren zur Clusterung der Grundstücke nach unterschiedlichen Kategorien durchführen wird.

Der Portfolioausschuss setzt sich zusammen aus je einem Vertreter bzw. einer Vertreterin der Senatsverwaltungen und der Senatskanzlei, der Bezirke sowie des jeweiligen Fachvermögensträgers, sofern dieser nicht bereits vertreten ist. Der Liegenschaftsfonds und das Berliner Immobilienmanagement (BIM) haben beratende Funktion. Der Portfolioausschuss soll unter Federführung der Finanzverwaltung einmal im Monat zusammentreten.

Die Grundstücke werden in vier Kategorien eingeordnet:

1. Grundstücke des Fachvermögens, die bei den jeweiligen Fachverwaltungen und Bezirken verbleiben;

2. Grundstücke zur Daseinsvorsorge durch das Land, die als Vorsorgeflächen gehalten werden sollen;

3. Grundstücke mit Verkaufsperspektive, die im Wege von Bieterverfahren oder durch Direktvergaben vergeben werden;

4. Grundstücke mit Entwicklungsperspektive, die im Wege konzeptorientierter Entwicklungsverfahren vermarktet werden.

Insgesamt werden voraussichtlich über 29.000 Objekte zu bewerten sein. In Fällen, in denen die Einigung auf eine Perspektive nicht gelingen sollte, entscheidet der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses über die Bewertung des entsprechenden Grundstücks.

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