Die kreisangehörigen Gemeinden in Sachsen-Amhalt habe eine Verfassungsbeschwerde gegen das Kinderförderungsgesetz Sachsen-Anhalt eingereicht. Am 12. April wird das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Sache verhandeln. Konkret richtet sich die Beschwerde gegen ein Landesgesetz, durch das den Gemeinden eine bisherige Zuständigkeit im Bereich des Kinder- und Jugendhilferechts entzogen worden ist.