Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz hat in drei konkreten Normenkontrollverfahren den kommunalen Finanzausgleich für unvereinbar mit der Landesverfassung erklärt.
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz hat in drei konkreten Normenkontrollverfahren den kommunalen Finanzausgleich für unvereinbar mit der Landesverfassung erklärt.