Der Bundesgerichtshof hat heute mögliche Amtshaftungsansprüche von Eltern wegen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellter Kinderbetreuungsplätze bejaht. Das konkrete Verschulden der beklagten Kommune muss aber noch geprüft werden.
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Leipzig muss wegen fehlender Kita-Plätze Schadenersatz zahlen
Vor dem Landgericht Leipzig haben drei Mütter ihren Verdienstausfall eingeklagt, weil ihren Kindern nicht mit Vollendung des ersten Lebensjahres von der beklagten Stadt Leipzig ein Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung zugewiesen wurde. In allen drei Prozessen haben die Mütter Schadensersatz in der eingeklagten Höhe zugesprochen bekommen.