Der schleswig-holsteinische Landkreistag und Städtetag haben deutliche Kritik an den von Sozialministerin Alheit vorgestellten Plänen zu Kürzungen in der Sozialhilfefinanzierung des Landes geäußert. Die Ministerin hatte am 15. Juli einen Gesetzentwurf vorgestellt, der ab 2015 eine erhebliche Absenkung der Beteiligung des Landes an den Aufwendungen der Kreise und kreisfreien Städte für die Sozialhilfe, insbesondere der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, vorsieht. Danach wird sich das Land nach einer Beteiligung in Höhe von rund 82 Prozent im Jahr 2013 und noch 80 Prozent im Jahr 2014 ab 2015 dauerhaft nur noch mit 78 Prozent an den gesamten Aufwendungen der Sozialhilfe in Schleswig-Holstein beteiligen.
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Inklusion in NRW: Aktuelle Berechnung ergibt große Finanzierungslücke
Der Vorstand des Landkreistages von Nordrhein-Westfalen hat ein einstimmiges Votum zur Finanzierung der Kosten der schulischen Inklusion gefasst. Präsident Landrat Thomas Hendele hebt hervor: „Wir haben einhellig über alle Parteigrenzen festgestellt, dass das bislang vorliegende Angebot des Landes bei weitem nicht dem entspricht, was wir als Mindestinhalt einer Vereinbarung mit dem Land brauchen. Die angebotenen Pauschalen sind zu gering. Das Risiko von späteren Entwicklungen wird einseitig auf die Kommunen verschoben, weil die angebotenen Nachjustierungen nicht belastbar ausfallen.“
Entscheidung zur Inklusion in NRW verschoben
Nordrhein-Westfalen möchte die Inklusion im Schulgesetz verankern und ab dem nächsten Jahr schrittweise umsetzen. Weil der Streit um die Finanzierung zwischen Land und Kommunen nicht so schnell geklärt werden kann, verschiebt die Landesregierung die Entscheidung über ein neues Inklusionsgesetz in den Oktober.
Eine Schule für alle
Die rot-grüne Landesregierung in NRW hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Inklusion vorgelegt. Das gemeinsame Lernen von behinderten und nicht behinderten Kindern soll ab dem 1. August 2013 in NRW gesetzlich geregelt sein. Künftig soll die große Mehrheit der behinderten Kinder nicht mehr an Förderschulen unterrichtet werden. Die rot-grüne Landesregierung setzt damit eine UN-Konvention über die Rechte von Behinderten um, die die Bundesrepublik unterzeichnet hatte.