Im Bundesgebiet sind 9,6 Prozent der Bevölkerung im März 2014 von Hartz-IV Leistungen abhängig gewesen. Das verfügbare Einkommen liegt in diesen Fällen unterhalb der Bedarfsschwelle des SGB II, so dass eine Aufstockung durch das Arbeitslosengeld II einschließlich der Kosten der Unterkunft beantragt werden muss.