Im Bundesgebiet sind 9,6 Prozent der Bevölkerung im März 2014 von Hartz-IV Leistungen abhängig gewesen. Das verfügbare Einkommen liegt in diesen Fällen unterhalb der Bedarfsschwelle des SGB II, so dass eine Aufstockung durch das Arbeitslosengeld II einschließlich der Kosten der Unterkunft beantragt werden muss.
Die Anzahl der „Aufstocker“ fällt nicht nur zwischen Ost- und Westdeutschland extrem unterschiedlich aus, sondern auch innerhalb eines Bundeslandes, wie eine aktuelle Statistik des Institutes Arbeit und Qualifikation der Universität Dusiburg-Essen am Beispiel von Nordrhein-Westfalen belegt. Negativer Spitzenreiter ist die Stadt Gelsenkirchen, hier gibt es 22,6 Prozent Empfänger der Grundsicherung, positives Schlusslicht ist der Kreis Coesfeld mit 4,8 Prozent.