Zur Unterstützung der kommunalen Europaarbeit der Metropole Ruhr hat der Regionalverband Ruhr (RVR) einen EU-Förderleitfaden erarbeitet. Herausgekommen ist eine Handreichung, die viele für die EU-Förderung relevante Bereiche behandelt und deshalb auch für Kommunen außerhalb der Metropole Ruhr lesenswert ist.
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Grünes Licht von der EU für Förderung des ländlichen Raums
Die Europäische Kommission hat EU-weit weitere 18 Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums genehmigt, darunter auch die für vier deutsche Bundesländer. Darin ist festgelegt, wie die öffentlichen Fördergelder in Höhe von 3,5 Mrd. Euro für Bayern, jeweils 1,2 Mrd. Euro für Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen und 647 Mio. Euro in Hessen im Zeitraum 2014-2020 verwendet werden können.