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Grünes Licht von der EU für Förderung des ländlichen Raums

Allgemein, Europa, Ländlicher Raum

Die Europäische Kommission hat EU-weit weitere 18 Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums genehmigt, darunter auch die für vier deutsche Bundesländer. Darin ist festgelegt, wie die öffentlichen Fördergelder in Höhe von 3,5 Mrd. Euro für Bayern, jeweils 1,2 Mrd. Euro für Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen und 647 Mio. Euro in Hessen im Zeitraum 2014-2020 verwendet werden können.

Für das bayerische Programm kommen 1,5 Mrd. Euro aus dem EU-Haushalt und rund 2 Mrd. Euro aus nationaler Kofinanzierung. Vorrangiges Ziel in Bayern ist es, die mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme zu erhalten, wiederherzustellen oder zu verbessern. Auf 13 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche werden Vorhaben für die Verbesserung der biologischen Vielfalt und für besseres Wasser- und Bodenmanagement umgesetzt. Außerdem werden rund 5 Prozent der Betriebe Unterstützung für mehr Wettbewerbsfähigkeit erhalten und es werden Investitionen in Energieeffizienz von 400 Millionen Euro erwartet.

In Mecklenburg-Vorpommern kommen 936,7 Mio. Euro aus dem EU-Haushalt, einschließlich 89,8 Mio. Euro aus dem deutschen Finanzrahmen für die Direktzahlungen im Rahmen der Landwirtschaftspolitik; diese werden ergänzt durch 262,6 Mio. Euro nationaler Kofinanzierung auf Landesebene. In Mecklenburg-Vorpommern sollen zum einen auf rund 22 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche und 8 Prozent Forstfläche Ökosysteme wiederhergestellt, erhalten und verbessert werden, um die biologische Vielfalt zu verbessern. Zum zweiten geht es um die Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten. Mit Hilfe der Fördergelder sollen lokale Dienstleistungen, die 80 Prozent der ländlichen Bevölkerung erreichen, unterstützt und verbessert werden. Darüber hinaus werden fast 13 Prozent der Betriebe Investitionsförderung zur Modernisierung und Umstrukturierung erhalten.

Das nordrhein-westfälische Programm  wird mit 618,3 Mio. Euro aus EU-Mitteln finanziert. Hinzu kommen 557,2 Mio. Euro aus nationaler Kofinanzierung sowie 7,5 Mio. Euro aus weiteren Fördertöpfen. Es konzentriert sich auf zwei Schwerpunkte: erstens auf die Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme.  Im zweiten Schwerpunkt geht es um soziale Inklusion und wirtschaftliche Entwicklung in ländlichen Gebieten. 48 Prozent der ländlichen Bevölkerung sollen von lokalen Entwicklungsstrategien und 46 Prozent von verbesserten Dienstleistungen in Folge von Investitionen profitieren.

In Hessen belaufen sich die EU-Mittel auf 318,9 Mio. Euro, hinzu kommen 177,8 Mio. Euro aus nationaler Kofinanzierung sowie 150,5 Mio. Euro aus weiteren Fördertöpfen. Das hessische Programm konzentriert sich auf die Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme. Im Rahmen des zweiten Schwerpunktbereiches, der sozialen Integration und lokalen Entwicklung im ländlichen Raum, sollen 91 Prozent der ländlichen Bevölkerung von lokalen Entwicklungsstrategien und annähernd 30 Prozent von einer neuen oder verbesserten Breitbandinfrastruktur profitieren, die dank der neuen Investitionen entsteht.

Die Entwicklung des ländlichen Raums ist neben den Direktzahlungen für landwirtschaftliche Betriebe die 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU. Sie gewährt den Mitgliedsstaaten EU-Mittel, die sie auf nationaler oder regionaler Ebene (d.h. für Deutschland auf Ebene der Bundesländer) im Rahmen mehrjähriger Programme verwenden können.

Die Verordnung zur Entwicklung des ländlichen Raums für den Zeitraum 2014-2020 konzentriert sich auf sechs wirtschaftliche, umweltpolitische und soziale Prioritäten. In den Programmen selbst werden klare Zielsetzungen formuliert. Im Sinne einer besseren Koordinierung und stärkerer Synergien mit den anderen Europäischen Struktur- und Investitionsfonds wurde mit jedem Mitgliedsstaat eine Partnerschaftsvereinbarung geschlossen.

 

 

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