Mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Beteiligung von Bürgern sowie Gemeinden an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern hat der Landtag den Weg für eine verbindliche Beteiligung der Gemeinden und Bürger in unmittelbarer Nachbarschaft zu Windenergieanlagen frei gemacht. Das bedeutet, dass Anlagenbetreiber den Gemeinden und Menschen im Radius von fünf Kilometern rund um die Windkraftanlagen eine Beteiligung anbieten müssen.