Kommunen können zukünftig auch in Gewerbegebieten oder in stark verdichteten städtischen Gebieten neue Wohnungen bauen. Dafür eröffnen die „Urbanen Gebiete“ den Kommunen mehr Flexibilität. Auch die Lärmschutzverordnungen wurden dazu angepasst. Den entsprechenden Gesetzentwurf zur „Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ hat das Kabinett beschlossen.