Bei einem Treffen im Bundeskanzleramt haben sich Regierungsvertreter auf die Finanzierung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen prioritären, also nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehenden, Maßnahmen im Bildungsbereich geeinigt. Vor Inkrafttreten des geplanten Bundesteilhabegesetzes wird die Bundesregierung die Kommunen ab 1.1.2015 mit 1 Mrd. Euro p.a. entlasten. Dies erfolgt hälftig durch einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft (KdU) – dazu werden die Erstattungsquoten nach § 46 Abs. 5 SBG II gleichmäßig erhöht – und hälftig durch einen höheren Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer.
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BAföG-Anspruch bei Auslandsstudium vom EuGH gestärkt
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in einem Urteil die Position von Studenten, die im Ausland studieren gestärkt. Demnach darf die Gewährung der finanziellen Unterstützung nicht mehr allein daran gebunden werden, dass der Studierende einen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat. Auch müssen kürzere Ausbildungszeiten, als in Deutschland üblich, gefördert werden.