Nach Beschlussempfehlung des Landesparteitags der CDU NRW im Juni diesen Jahres nimmt die geplante Änderung des dortigen Kommunalwahlgesetzes immer mehr Gestalt an. Konkret geht es darum, die durch die rot-grüne Landesregierung 2011 wieder eingeführte Stichwahl für kommunale Hauptverwaltungsbeamte, also (Ober)-Bürgermeister und Landräte, wieder abzuschaffen.
Somit würde bei fehlender absoluter Mehrheit im 1. Wahlgang der Kandidat gewinnen, welcher die meisten Stimmen auf sich vereinigen kann, wie es beispielsweise bei Direktmandaten bei Bund- und Landtagswahlen der Fall ist.
Hauptargument der Christdemokraten ist eine oftmals weitaus niedrigere Wahlbeteiligung in der zweiten Runde. Durch die Reduzierung auf einen einzigen Wahlgang könne eine höhere Mobilisierung erreicht und Kosten reduziert werden.
Die an der Koalition beteiligte FDP steht dem Vorhaben offen gegenüber, die oppositionelle SPD kritisiert hingegen, dass dadurch die Repräsentation der Mandatsträger in den Kommunen gefährdet sei. Eine derartige Änderung des Kommunalwahlgesetzes wäre verfassungskonform, das urteilte der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in einer Entscheidung von 2009.