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EU-Kommission will den Abruf der EU-Gelder gegen Jugendarbeitslosigkeit beschleunigen

Arbeitsmarkt, Europa, Soziales

Die Kommission hat einen Vorschlag vorgelegt, der die Erhöhung der Vorfinanzierung von Beschäftigungsmaßnahmen um das bis zu 30-Fache vorsieht und bis zu 650.000 jungen Menschen zu Gute kommen könnte.

Der präsentierte Vorschlag sieht für 2015 eine Erhöhung der Vorfinanzierungsquote der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (Youth Employment Initiative – YEI) von 1-1,5 Prozent auf bis zu 30 Prozent vor. Mitgliedstaaten, die von dieser Initiative  profitieren, könnten demnach ein Drittel der Mittelzuweisung in Höhe von 3,2 Mrd. Euro sofort nach Genehmigung der betreffenden operationellen Programme erhalten. Die Mitgliedstaaten wiederum sollten diese Mittel so schnell wie möglich den Projektbegünstigten als Projektvorschuss zur Verfügung stellen. Die Vorschüsse müssen noch in diesem Jahr an die Begünstigten weitergereicht werden.

Die Kommission geht davon aus, dass aufgrund der beschleunigten Vorfinanzierung die sofortigen Unterstützungsmaßnahmen rascher anlaufen und dieses Jahr zwischen 350.000 und 650 000 junge Menschen erreicht werden könnten, mit der aktuellen Vorfinanzierungsquote könnten nur 14.000–22.000 junge Menschen unterstützt werden.

Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (Youth Employment Initiative – YEI) konzentriert sich vor allem darauf, junge Menschen wieder in Arbeit oder Ausbildung zu bringen. Alle Mitgliedstaaten haben sich zur Umsetzung der „Jugendgarantie“ verpflichtet, d. h. jungen Menschen unter 25 Jahren innerhalb von vier Monaten, nachdem sie die Schule verlassen haben oder arbeitslos geworden sind, eine hochwertige Arbeitsstelle, einen Ausbildungs- oder Praktikumsplatz anzubieten.

Alle 28 Mitgliedstaaten haben ihre Pläne zur Umsetzung der Jugendgarantie vorgelegt und nehmen gegenwärtig konkrete Maßnahmen in Angriff. Die Kommission verfolgt die Umsetzung der nationalen Jugendgarantie-Programme im Rahmen des Europäischen Semesters.

Hintergrund

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist mit einem Gesamtbudget von etwa 86 Mrd. Euro für den Zeitraum 2014-2020 eine wichtige Finanzierungsquelle für die Umsetzung der Jugendgarantie.

Zur Aufstockung der ESF-Mittel in Mitgliedstaaten, in denen die Jugendarbeitslosigkeit in einzelnen Regionen über 25  Prozent liegt, haben das Europäische Parlament und der Rat eine spezielle Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (YEI – Youth Employment Initiative) vereinbart. Die YEI-Finanzierung umfasst eine Mittelzuweisung in Höhe von 3,2 Mrd. Euro, die Mitgliedstaaten steuern mindestens 3,2 Mrd. Euro aus ihren ESF-Zuweisungen bei.

Die YEI ergänzt die ESF-Unterstützung für junge Menschen bis 25 Jahre oder, sofern vom betreffenden Mitgliedstaat als relevant angesehen, bis 29 Jahre, die keine Arbeit haben und sich auch nicht in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden. Gefördert werden unter anderem: erste Arbeitserfahrung, Praktika und Lehrstellen, Weiterbildungsmaßnahmen, Unterstützung junger Menschen bei der Unternehmensgründung, Programme der „zweiten chance“ für frühe Schulabgänger/innen und gezielte Lohn- und Einstellungszuschüsse.

Der entsprechende Legislativvorschlag wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert, die den Vorschlag annehmen müssen, ehe er in Kraft treten kann.