Der Deutsche Bundestag berät am heutigen Freitag in erster Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (WaLG). Dazu erklären die Abgeordneten Christian Haase MdB, Bundesvorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU (KPV) und Dr. André Berghegger, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:
Haase: „Wie schnell der Ausbau der erneuerbaren Energien vorankommt entscheidet sich weniger an den vorgegebenen Flächen für Windkraft als an der letztlich installierten Leistung. Vor Ort sollte aufgrund der unterschiedlichen Bedingungen technologieoffen entschieden werden, ob Windkraft an Land, Photovoltaik, Biomasse, Geothermie oder Wasserkraftanlagen geeignet sind. So ist die Windhöffigkeit im Norden Deutschlands größer als im Süden – dafür sind im Süden mehr Wasserkraftanlagen nutzbar.
Neben den Mindestabständen ist für die Akzeptanz vor Ort ein angemessener finanzieller Lastenausgleich für die Standortkommunen wichtig. Die Bundesregierung darf die Windkraft an Land nicht einfach von oben diktieren und die Abwägungsentscheidungen der Planungsträger vor Ort pauschal zurückstellen. Das ist aus gutem Grund nicht mit unserem Verfassungsrecht vereinbar.“
Dr. Berghegger: „Wollen wir die Klimaschutzziele erreichen und unabhängiger von russischen Gasimporten werden, müssen wir den Ausbau aller erneuerbaren Energien voranbringen. Der von der Bundesregierung geplante einseitige Zubau an Windrädern mit der Brechstange gefährdet aber die Akzeptanz vor Ort.
Mit dem WaLG schränkt die Ampelkoalition die kommunale Planungsmöglichkeiten ein und sorgt für eine einseitige Belastung vor allem ländlicher Räume beim Ausbau der Windenergie. Das widerspricht der verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung und ist mit den Leitlinien gleichwertiger Lebensverhältnisse unvereinbar. Für die Akzeptanz vor Ort sind vor allen Dingen Mindestabstände zwischen Wohnbebauung und Windrädern von großer Bedeutung. Durch die Einschränkung der Ausweisungsmöglichkeit von Mindestabständen reduziert die Ampelkoalition die Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen.“
Hintergrund:
- Die Bundesregierung will gesetzlich verpflichtende Flächenziele für den Ausbau der Windenergie an Land vorgeben. Bundesweit sollen es 2 Prozent der Fläche sein – auf die einzelnen Länder wird die Umsetzung unterschiedlich heruntergebrochen. Fast alle Länder müssen bis Ende des Jahres 2032 zwischen 1,8 Prozent und 2,2 Prozent der jeweiligen Landesfläche zur Verfügung stellen – die Stadtstaaten müssen nur 0,5 Prozent der jeweiligen Fläche ausweisen.
- Die Möglichkeiten der Länder und Kommunen, Mindestabstände zwischen Wohnbebauung und Windrädern vorzugeben, werden drastisch – bis hin zur vollständigen Streichung – reduziert. Bestehende Mindestabstandsregelungen im Rahmen von Länderöffnungsklauseln sind bis 1. Juni 2023 anzupassen, um den Planungsbestand nicht zu gefährden.