Der Europäische Gerichtshof hat heute bestätigt, dass für subsidiär schutzberechtigte Flüchtlinge Wohnsitzauflagen möglich sind. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages Prof. Dr. Hans-Günter Henneke kommentierte die Entscheidung: „Das Urteil bestätigt unsere Rechtsauffassung. Eine Wohnsitzauflage – aus kommunaler Sicht sogar weitergehend eine die Reisefreiheit beschränkende Residenzpflicht – ist Voraussetzung für die gelingende Integration von Flüchtlingen.
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Residenzpflicht im Interesse der Schutzsuchenden
Zur aktuellen Diskussion über Wohnsitzauflagen für Flüchtlinge erklärt der Bundesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingbert Liebing MdB: „Wohnsitzauflagen für Flüchtlinge sind im Interesse der Menschen, die zu uns kommen. Unkontrollierte und ungesteuerte Wanderungsbewegungen in die Ballungszentren und Großstädte verschärfen soziale Schieflagen.