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Kein generelles Tempo 30

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Der Deutsche Städte- und Gemeindebund lehnt ein generelles Tempo 30 innerhalb geschlossener Ortschaften ab. Die Einführung einer Regelung, die es den Städten und Gemeinden erlaubt, in eigener Verantwortung die Tempo-30- Zonen auszuweiten, sei dagegen richtig. Tempo 30 vor Kitas, Schulen oder Krankenhäusern sei zum Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer sinnvoll.