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Kein generelles Tempo 30

Innenpolitik, Mobilität

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund lehnt ein generelles Tempo 30 innerhalb geschlossener Ortschaften ab. Die Einführung einer Regelung, die es den Städten und Gemeinden erlaubt, in eigener Verantwortung die Tempo-30- Zonen auszuweiten, sei dagegen richtig. Tempo 30 vor Kitas, Schulen oder Krankenhäusern sei zum Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer sinnvoll.

Die aktuell von einigen Ländern vorgeschlagene Änderung der Straßenverkehrsordnung mit dem Ziel, Tempo 30 in geschlossenen Ortschaften als Regelfall einzuführen und Tempo 50 nur noch in Ausnahmefällen zu erlauben, sei nicht notwendig, sondern eine unnötige Gängelung der Bürgerinnen und Bürger, die den örtlichen Gegebenheiten oftmals nicht gerecht werde und zudem überflüssige Kontrollbürokratie verursache. Warum sollte z. B. auf einer breiten, vierspurigen innerstädtischen Straße Tempo 30 gelten, kritisiert der Deutsche Städte- und Gemeindebund.

Insbesondere Durchgangsverkehre würden ausgebremst und stark befahrene Straßen verstopft, wenn auf ihnen nur noch mit Tempo 30 „gekrochen“ werden darf. Damit würden nicht nur unnötige Staus produziert, sondern auch die verkehrsbedingte Umweltbelastung wie z. B. durch Feinstaub in den Städten weiter steigen. Die punktuelle Anordnung von Tempo 30 sei sinnvoll, sollte aber nach dem Grundsatz der Subsidiarität vor Ort und nicht auf Bundesebene entschieden werden. Deshalb wäre eine Regelung, die es den Städten und Gemeinden erlaubt, in eigener Verantwortung die Tempo-30-Zonen einzurichten, im Sinne von Bürgernähe und kommunaler Selbstverwaltung der richtige Weg.

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