Das Ministerium für Inneres und Kommunales in Nordrhein-Westfalen plant Änderungen der Nebentätigkeitsverordnung: Bürgermeister und Landräte, die als Aufsichtsräte oder Beiräte in Unternehmen des RWE-Konzerns Nebeneinkünfte erzielen, müssen dieses Geld künftig vollständig an ihre Kommunen abgeben. Das Kabinett in NRW hat außerdem einen Verordnungsentwurf beschlossen, der eine Obergrenze für Vergütungen aus Nebentätigkeiten in den Verwaltungsräten der Sparkassen vorsieht.