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NRW: Kommunalpolitiker sollen Nebeneinkünfte künftig abgeben

Allgemein, Innenpolitik

Das Ministerium für Inneres und Kommunales in Nordrhein-Westfalen plant Änderungen der Nebentätigkeitsverordnung: Bürgermeister und Landräte, die als Aufsichtsräte oder Beiräte in Unternehmen des RWE-Konzerns Nebeneinkünfte erzielen, müssen dieses Geld künftig vollständig an ihre Kommunen abgeben. Das Kabinett in NRW hat außerdem einen Verordnungsentwurf beschlossen, der eine Obergrenze für Vergütungen aus Nebentätigkeiten in den Verwaltungsräten der Sparkassen vorsieht.

Dabei soll künftig eine Höchstgrenze von 14.400 Euro pro Jahr für einfache Mitglieder gelten. Für Vorsitzende von Sparkassen-Verwaltungsräten und deren Stellvertreter sollen höhere Freibeträge von 24.000 bzw. 19.200 Euro jährlich eingeführt werden. Bislang durften Einkünfte aus Sparkassentätigkeiten von den Kommunalpolitikern vollständig einbehalten werden.

Auch die allgemeine Zuverdienstgrenze für Beamte soll angepasst werden: Von bisher 6.000 auf künftig 9.600 Euro im Jahr. „Der Freibetrag von 6.000 Euro ist 1982 eingeführt worden und wird den aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht mehr gerecht“, erläuterte Innenminister Ralf Jäger. Im Nebenamt ausgeübt werden von Beamten häufig Lehrtätigkeiten an Fachhochschulen, Universitäten oder sonstigen Einrichtungen. „Gerade dieses Engagement für Bildung und Fortbildung wollen wir fördern.“

Die Änderungen der Nebentätigkeitsverordnung sollen nach dem Willen der Landesregierung zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

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