In Schleswig-Holstein hat das Kabinett einem Gesetzentwurf des Innenministeriums zur Änderung des Kommunalabgabegesetzes zugestimmt. Dadurch soll Kommunen künftig die Erhebung einer Steuer auf das Halten von Pferden untersagt werden. Die Pferdesteuer ist eine sogenannte „örtliche Aufwandssteuer“. Das Land hat die Kompetenz, den Kommunen per Gesetz die Erhebung solcher Steuern zu untersagten, wenn gesamtgesellschaftliche und sozialpolitische Erwägungen dies erfordern.