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Länder müssen sicherstellen, dass Kommunen durch Bundesteilhabegesetz nicht stärker belastet werden

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Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD hat sich am 1. Juni 2016 auf eine Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes verständigt und klare Zusagen gegenüber den Kommunen getroffen. Dazu erklärt der Bundesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands und Kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ingbert Liebing MdB: