Um die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Länder und Kommunen für die Aufnahme von Flüchtlingen geht es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag. Wie die Regierung darin ausführt, beteiligt sich der Bund ab diesem Jahr „an den Kosten der Länder und Kommunen, die in Abhängigkeit von der Zahl der Aufnahme der Asylbewerber und Flüchtlinge und der durchschnittlichen Bearbeitungszeit der entsprechenden Asylverfahren entstehen“.